Ziel und Zweck dieser Hausordnung ist das Festlegen von Regeln zur Nutzung der
Räumlichkeiten und der gesamten Infrastruktur in den Liegenschafen sowie dem Grundstück
von RENTABOX24. Mit der Hausordnung soll ein geordnetes und friedliches Nebeneinander
unter den Mietparteien gefördert werden.
Die Hausordnung bildet einen integrierten Bestandteil des Selfstorage-Vertrages und gilt für
alle Personen, die sich im Gebäude bzw. auf dem Areal befinden. Im Übrigen gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Selfstorage-Vertrag von RENTABOX24.
Mieter, die im Besitz eines Zugangs mittels (z.B. Schlüssel, Zutrittskarte oder Zutrittscode)
sind, haben in der Regel jederzeit und uneingeschränkt (d.h. 24/7) Zugang. Es sind in jedem
Fall die standortspezifischen Öffnungszeiten zu beachten, wie in der Hausordnung von RENTABOX24 festgelegt.
Außentüren müssen immer geschlossen sein, wie in der Hausordnung RENTABOX24 beschrieben! Das Verkeilen von Türen ist nur wenn zwingend nötig und nur kurzfristig zum Ein- und Ausladen erlaubt.
Die Benutzung der allfälligen Laderampen sind möglichst kurz zu halten. Parkieren im
Rampenbereich ist nur zum Ein- und Ausladen gestattet. Die Parkplätze sind entsprechend
gekennzeichnet und sind ausschließlich für Besucher des Standorts, d.h. der Liegenschaften vorgesehen. Fahrzeuge, insbesondere Kleintransporter und Lastwagen, dürfen Zufahrts- und
Fluchtwege nicht versperren, gemäß der Hausordnung der RENTABOX24.
Störende Immissionen wie Lärm, Erschütterungen, Geruch etc. sind grundsätzlich zu
vermeiden und es ist auf die Mietmieter und die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Störende Immissionen während den Ruhezeiten sind verboten, in Übereinstimmung mit der Hausordnung RENTABOX24.
Die gemietete Lagereinheit darf ausschließlich zur Einlagerung von erlaubten Gegenständen
und nicht für Wohn- oder Arbeitszwecke genutzt werden. Der Aufenthalt des Mieters in der
Gesamtanlage ist nur zulässig zur Anlieferung und Abholung der Gegenstände laut Hausordnung RENTABOX24.
Die Lagerung oder das Deponieren von Gegenständen jeglicher Art außerhalb der
Lagereinheit resp. der gemieteten Fläche ist verboten. Ist ein Umschlagplatz im Bereich der
Anlieferungsrampen vorhanden, dient dieser lediglich als Kurzzeit-Depot (max. ein, zwei
Stunden) bei größeren Anlieferungen/Abholungen oder zur Bereitstellung für Lieferanten, gemäß den Vorschriften von RENTABOX24.
Es ist unter keinen Umständen gestattet, in irgendeiner Form Möbel, Hausrat, Abfall,
Verpackungsmaterial oder ähnliches innerhalb des Gebäudes oder auf dem Außengelände
resp. dem Grundstück zurückzulassen. Das Entsorgen von größeren Mengen Abfall oder gar
Hausmüll im Gebäude oder auf dem Gelände ist verboten, wie in der Hausordnung RENTABOX24 steht!
Im ganzen Gebäude herrscht striktes Rauchverbot, gemäß der Hausordnung RENTABOX24.
Fluchtwege und Notausgangstüren sind jederzeit freizuhalten. Türen auf Fluchtwegen dürfen
in keinem Fall verriegelt werden. Brandschutz- und Notausgangstüren müssen immer
geschlossen sein. Das Verkeilen, Verstellen, Festbinden etc. ist verboten. Die Benützung von Feuer oder Gas (z.B. Gaskocher) sind im Gebäude und auf dem
Außengelände verboten, wie die Hausordnung RENTABOX24 vorschreibt.
Ohne vorgängige Abklärung und schriftliche Zustimmung der Vermieterin dürfen keine elektrischen Geräte im Gebäude angeschlossen werden, wie in der Hausordnung RENTABOX24 ausdrücklich erwähnt wird.
Bodenbelastung / schwere Gegenstände / Fahrzeuge
Ohne vorgängige Abklärung und schriftliche Zustimmung der Vermieterin darf die Bodenbelastung von max. 175kg /m2 nicht überschritten werden insb. dürfen ohne vorgängige Abklärungen und schriftliche Zustimmung keine Maschinen oder schwere Möbelstücke oder Fahrzeuge eingelagert werden, wie in der Hausordnung RENTABOX24 geregelt wird.
Schäden jeder Art sind der Vermieterin unverzüglich per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen, entsprechend der Hausordnung RENTABOX24.
Je nach Lagerstandort stehen verschiedene Transporthilfen (z.B. Rollwagen, Möbelrolli,
PaleVenrolli) und Reinigungsmaterial (z.B. Staubsauger, Kehrset, Besen etc.) zur Verfügung.
Bitte sämtliche Hilfsmittel nach Benützung wieder am dafür vorgesehenen Platz versorgen, gemäß den Bestimmungen der Hausordnung RENTABOX24!
Die vorliegende Hausordnung bei RENTABOX24 wurde am 01.08.2024 von der Vermieterin beschlossen.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Unser Unternehmen schätzt jeden einzelnen Kunden. Wenn Sie Fragen oder Feedback haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.